Als Tümpelfutter wird Futter bezeichnet, das man selbst in der freien Natur in Wasseransammlungen fangen kann. Da Fischnährtiere in den meisten Bundesländern Deutschlands unter den Schutz des Fischereigesetzes fallen, darf man nicht einfach an den nächsten Tümpel gehen. Häufig ist die Voraussetzung ein Angelschein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten. Natürlich dürfen keine geschützten Wassertiere wie Libellenlarven gefangen werden.

Voller Einsatz beim TümpelnFür den Fang ist bereits ein feinmaschiges Netz mit stabilem, langem Stiel und ein gut verschließbares Gefäß ausreichend.

Leider kann man beim Tümpeln, wie die Tätigkeit des Lebendfutterfangens genannt wird, unerwünschte Mitbewohner erwischen, das heißt insbesondere Planarien und Hydra. Daher den Fangort gut wählen und größere Beifänge wie etwa die oben genannten Libellenlarven bereits vor Ort zurücksetzen.